Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines/Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(im Folgenden AGB)gelten für Verträge, die zwischen der Fa. Roeschlau und einem Wiederverkäufer, Käufer und Anwender geschlossen werden. Abweichende, entgegenstehende und ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Fa. Roeschlau hat solchen vor Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsabschluss

Mit der Bestellung in schriftlicher oder mündlicher Form erklärt der Kunde sein verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag zwischen der Fa. Roeschlau und dem Kunden kommt erst durch die schriftliche oder mündliche Annahme der Fa. Roeschlau  zustande.

§3 Lieferung/ Gefahrtragung/ Verpackung

Fa. Roeschlau ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung unversichert ab inländischem Lager auf Gefahr des Kunden. Ist eine anderweitige Lieferung vereinbart, trägt der Kunde die durch die anderweitige Lieferung verursachten Mehrkosten. Ist ein Versand der Ware vereinbart, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über. Die Verpackung erfolgt unter handelsüblichen Gesichtspunkten. Sonderverpackungen kann Fa. Roeschlau zum Selbstkostenpreis gesondert berechnen.

§4 Vorbehalt der Selbslieferung

Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung von Fa. Roeschlau bleibt vorbehalten.

§5 Umsatzsteuer

Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise zuzüglich gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.

§6 Zürückbehaltungsrecht von Fa. Roeschlau

Solange der Käufer mit einer früheren Verbindlichtkeit gegenüber Fa. Roeschlau im Rückstand ist, kann Fa. Roeschlau – unbeschadet sonstiger Rechte – die Lieferung verweigern.

§7 Verzug von Fa. Roeschlau

Liefertermine sind unverbindliche Plantermine. Ist im Vertrag ein verbindlicher Liefertermin vereinbart, gerät Fa. Roeschlau erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist durch den Kunden in Verzug.

§8 Annahmeverzug des Kunden

Gerät der Kunde schuldhaft in Verzug der Annahme, ist Fa. Roeschlau berechtigt, pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10% des Kaufpreises der betroffenen Ware zu verlangen. Diese gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass Fa. Roeschlau aufgrund des Annahmeverzugs kein oder nur niedrigerer Schaden als der vorgenannte pauschalierte Schadenersatz entstanden ist. Fa. Roeschlau bleibt es unbenommen, einen höheren tatsächlichen Schaden oder andere Ansprüche gegen den Kunden geltend zu machen.

§9 Mängelrüge

1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu  prüfen. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Die Frist beginnt bei offenen Mängel mit erhalt der Ware, bei verborgenden Mängel mit der Entdeckung. Unterlässt der Kunde die form – und fristgerechte Rüge, gilt die Ware als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. 1. Gilt nicht im Falle von vorsätzlich verschwiegenen Mängel.

§10 Gewährleistung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Mängel beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen worden ist, sowie ferner nicht für Körperschäden und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Fa. Roeschlau hat Mängel nach eigener Wahl durch Mängelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung zu beheben. Geringe, technische nicht vermeidbare oder handelsübliche Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichtes, der Ausrüstung oder Dessins von Mustern der Ware stellen keine Mängel dar. Vorstehendes gilt nicht, soweit Fa. Roeschlau eine mustergetreue Lieferung zugesagt oder eine anderslautende Beschaffenheitsgarantie übernommen hat.

§11 Störungen bei der Leistungerbringung

Soweit eine Ursache bei Fa. Roeschlau oder Dritten, die Fa. Roeschlau nicht zu vertreten hat, die Einhaltung verbindlich vereinbarter Terminen beeinträchtigt, kann Fa. Roeschlau eine angemessene Verschiebung dieser Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand von Fa. Roeschlau aufgrund einer Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann Fa. Roeschlau auch die Vergütung der Fa. Roeschlau entstehenden Mehraufwand verlangen.

§12 Zahlung/Mahnung/Zurückbehaltungsrecht des Kunden/Aufrechnung

Zahlungen an Fa. Roeschlau sind nach Zugang der postalisch oder elektronisch übermittelten Rechnungen ohne Abzug zu begleichen.  Der Versand erfolgt nach Zahlungseingang. Es gelten die zum Zeitpunkt angegebenen Preise. Die Lieferung   erfolgt grundsätzlich gegen Vorauskasse. Nach Absprache beliefern wir Unternehmer auf Rechnung. Bei Kauf auf Rechnung wird der Kaufpreis am Tag des Eingangs der Lieferung beim Kunden zur Zahlung fällig. Erfolgt die Zahlung nicht binnen 14 Tagen nach Fälligkeitseintritt, gerät der Kunde in Verzug. Wir behalten uns vor, Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Für den Fall des Zahlungsverzugs verpflichtet sich der Kunde zum Ersatz aller Kosten, Spesen, und Barauslagen, die Fa. Roeschlau durch Verfolgung eines beauftragten Inkassoinstitut oder Rechtsanwaltes. Der Kunde kann Zahlungen nur aufgrund solcher Ansprüche gegen Fa. Roeschlau verweigern, die feststellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind. Der Kunde darf gegen Forderungen der Fa. Roeschlau nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unumstritten sind.

§13 Abtretung von Forderungen

Der Kunde darf andere Forderungen als Geldforderungen gegen Fa. Roeschlau nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Fa. Roeschlau an dritte abtreten.

§14 Haftung

Schadenersatzansprüche des Kunden gegen Fa. Roeschlau (einschl. ihrer Erfüllungsgehilfen), gleich aus welchem Rechts-
Grund, die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet (Kardinalpflicht).Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ansprüche wegen Körperschäden sowie Ansprüche auf der Grundlage des Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§ 15 Eigentumsvorbehalt

Die verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen von Fa. Roeschlau aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden im Eigentum von Fa. Roeschlau. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändung oder Einräumung von Sicherheitseigentum sind ihm nicht gestattet. Der Kunde  tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen, im vollen Umfang an Fa. Roeschlau ab. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im eigenen Namen einzuziehen, solange die Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erfolgt. Übersteigen die Fa. Roeschlau nach §15 zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% ist die Fa. Roeschlau verpflichtet, Sicherheiten in entsprechender Höhe nach eigener Wahl freizugeben.

§16 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover Niedersachen Deutschland

§17 Anwendbares Recht

Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des in der Bundesrepublik Deutschland gültigen internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG)